Wissenswertes:
Schutz von Menschenleben
und Güter durch ausreichenden Brandschutz:
Brände entstehen meist sehr langsam und werden oftmals nicht
sofort von uns wahrgenommen. Daher ist eine optimale Ausrüstung zur Wahrnehmung
und Bekämpfung von Entstehungsbränden erforderlich und kann im Notfall
Menschenleben retten. Durch funktionsfähige Handfeuerlöschgeräte und zusätzlich
angebrachte Rauchmelder kann meist das Schlimmste verhindert werden.
Damit die volle Funktionsfähigkeit
Ihres Feuerlöschers im Notfall gewährleistet ist, muss dieser laut DIN mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen instandgehalten werden. Bei Nichteinhaltung der regelmäßigen Instandhaltung ist ein
Versagen des Gerätes durch potentiell auftretende Probleme, wie
Verklumpen des Pulvers, Druckabfall oder auch Schwachstellen am
Behälter, wie beispielsweise Rost an den Schweißnähten, nicht
auszuschließen und können sogar bei Nutzung eine Gefährdung von Personen
darstellen. Bei Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften kann
dies im Brandfall schnell zu Problemen mit Ihrer Versicherung führen.
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Auszüge Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2):
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie dei damit verbundenen organisatorischen Massnahmen nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 2.2 und 5.2 Abs. 1 g des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.
- Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Grösse des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl bereitzustellen...
- Bei Auswahl der Feuerlöscher sollten auch mögliche Folgeschäden durch die Löschmittel berücksichtigt werden.
- In mehrgeschossigen Gebäuden ist in jedem Geschoss mindestens 1 Feuerlöscher bereitzustellen.
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein.
- Feuerlöscher sollten vorzugsweise an Fluchtwegen , im Bereich der Ausgänge ins Freie , an den Zugängen zu Treppenraümen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sein.
- Die Entfernung von jeder Stelle zum nächtgelegenen Feuerlöscher sollte möglichst nicht mehr als 20m (tatsächliche Laufwege) betragen.
- Feuerlöscher so anbringen das sie Problemlos aus der Halterung genommen werden können. Eine Griffhöhe von 0,80 bis 1,20 m haben sich als Zweckmässig erwiesen.
Nach der Montage müssen Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre laut DIN durch einen qualifizierten Prüfbetrieb gewartet werden.
Die Wartung muss, durch einen mit Jahresmarken und Prüfernummer versehenen
Instandhaltungsnachweis, am Feuerlöscher dokumentiert werden.
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Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein
seit Januar 2005:
Im Dezember 2004 wurde vom Landtag das Gesetz zur Änderung der
Landesbauordnung verabschiedet. Folglich müssen alle Kinderzimmer, Schlafräume
und Flure, die als Rettungswege dienen mit mindestens jeweils einen Rauchmelder
ausgestattet werden. Für Neubauten gilt dieses Gesetz ab sofort. Eine
Nachrüstung in Altbauten obliegt eine gewissen Frist. Die Eigentümer von
Altbauten sind verpflichtet, jede Wohnung bis spätestens 12/2009 mit
Rauchmeldern auszurüsten.
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Definition
der einzelnen Brandklassen:
Abhängig davon, wodurch und auf
Grundlage welches Materials ein Brand entstanden ist, teilt man Brände
in Brandklassen ein und deklariert die verschiedenen Feuerlöscher,
abhängig von ihrem verwendeten Löschmittel.
Brände werden in folgende Brandklassen eingeteilt: |
A
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FESTE
STOFFE, hauptsächlich
organischer Natur, mit Glutbildung
z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen |
B |
FLÜSSIGE STOFFE, oder flüssig
werdende Stoffen
z.B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole,
Kunststoffe |
C |
GASFÖRMIGE STOFFE
z.B. Methan, Propan,
Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas |
D |
METALLE
z.B. Aluminium, Magnesium,
Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen |
F |
FETTBRAND,
Brände von Speisefetten und
-ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen
Kücheneinrichtungen und -geräten |
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Umgang mit dem Feuerlöscher:
Der richtige Umgang mit einem Feuerlöscher ist im
Ernstfall ebenso wichtig wie das prinzipielle Vorhandensein eines
geeigneten und voll funktionsfähigen Gerätes. Die folgende Darstellung
gibt einen kurzen Überblick über das richtige Anwenden im Ernstfall zur
Bekämpfung von Entstehungsbränden.
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Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen,
von unten in die Glut und nicht in die Flammen spritzen, dabei genug
Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand
einhüllt. Stossweise löschen. |
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Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen,
nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen
löschen. |
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Bei
Tropf- oder Fließbränden von oben
(Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. |
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Bei
größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig
und nicht nacheinander einsetzen, größere Wirkung. |
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Auf
Rückzündung achten, Brandstelle nicht
verlassen, sondern beobachten. |
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Nach
der Benutzung des Feuerlöschers, diesen
auf keinen Fall wieder an seinen Standort bringen, sondern sofort
durch einen Fachbetrieb füllen lassen. |