Nordischer Brandschutz
seit 2001
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens,
die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben
der Brandbekämpfung zu übernehmen.
Gemäß der Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
unter anderem die Vermittlung von Kenntnissen, die im Brandfall notwendig sind.
Dies sind die Verhaltensweisen im Brandfall, Gefahren durch Brände,
die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie der betrieblichen Brandschutzorganisation.
Darüber hinaus erlernen die Brandschutzhelfer den Einsatz von Brandschutzeinrichtungen
und üben den Einsatz eines Handfeuerlöschers an einem Brandsimulator.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2
(z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration
und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen
(z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität)
kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungs -
brandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und die Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel,
zu berücksichtigen. Eine Person allein kann also nie ausreichen!
Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot nach Ihren Bedürfnissen.